Heilig-Kreuz-Lütter

Reliquie vom Holz des heiligen Kreuzes

Als wertvollstes Besitztum hat unsere Kirche eine Reliquie vom Holz des Kreuzes, an dem Jesus Christus gehangen hat. Sie wird aufbewahrt in einer Art Monstranz und wird den Gläubigen am Fest Kreuzauffindung aufgelegt, sowie beim Gottesdienst der Schlusssegen damit erteilt.


Auf der Rückseite der Monstranz befindet sich eine Kapsel, in der ein Zettel mit einer Inschrift aufbewahrt wird. Ihre Übersetzung lautet:
Dominicus Jordan, durch Gottes und des Apostolischen Stuhles Gnaden Patriarch von Antiochien, unseres allerheiligsten Herren Hausprälat und päpstlicher Thronassistent und der segenspendenden Stadt Rom Vize... Allen insgesamt und einzeln, die unser Schriftstück betrachten, versichern wir glaubwürdig und bezeugen, dass wir zur größeren Ehre des allmächtigen Gottes und zur Verehrung seiner Heiligen zum Geschenk gegeben und überlassen haben eine Reliquie vom Holz (des heiligsten Kreuzes unseres Herrn Jesus Christus) von Orginalorten entnommen, als rechtmäßig erkannt und in (.....) mit silberner Filigranarbeit verziert gut verschlossen und an einen Seidenfaden von roter Farbe gebunden, mit unserem Siegel versehen, mit der Erlaubnis, jene (Reliquie) bei sich zu behalten, sie anderen zu schenken und sie in jeder Kirche, in jedem Gebetsraum oder in jeder Kapelle der öffentlichen Verehrung durch die Gläubigen ausstellen und aufzustellen. Zu deren Glauben haben wir diese Urkunde von eigener Hand unterzeichnet mit unserem Siegel geschützt. Gegeben zu Rom am 2. Mai des Jahres 1768. Dominikus Jordan, Patriarch von Antiochien und Päpstlicher Thronassistent beglaubigt inliegende Reliquie des Heiligen Kreuzes.


Rückseite: Beglaubigung durch den Würzburger Weihbischof Daniel Johann Anton von Gebsattel, vom Mai 1776.

Weitere Beglaubigung durch den Fuldaer Generalvikar Damian Ritter von Grünstein vom 11. September 1781. Ein anderes kleineres beiliegendes Blatt: Beglaubigung durch den Fuldaer Generalvikar Heinrich von Warnsdorf vom 12. Mai 1792 aufgrund der beiden vorherigen Beglaubigungen auf der Rückseite.